REACH-Verordnung 1907/2006/EG

Informationen aus der Lieferkette – mit STRAUB zuverlässig informiert

Wir sind uns der Anforderungen aus REACH bewusst und bewerten unsere Produkte kontinuierlich anhand unseres aktuellen Kenntnisstandes.

Mit unseren Lieferanten sind wir in engem Austausch, um Informationen über Stoffe in unseren Produkten zu erhalten. In Bezug auf die Pflicht zur Weitergabe von Informationen innerhalb der Lieferkette, stellen wir Ihnen unser Kundenschreiben zur REACH-Verordnung zur Verfügung.

Download STRAUB REACH-Verordnung (PDF)